Wir unterscheiden zwischen einer Kursbegleitung und einer Reisebegleitung.
Kursbegleitung: ist während des Kurses anwesend und unterstützt die Kursleitung.
Reisebegleitung: ist während der Hin- und / oder Rückreise mit den Teilnehmenden anwesend und, falls die Kursleitung nicht mitreist, für diese verantwortlich.
Wichtig: Die Begleitpersonen sind im Kurs mitverantwortlich für die Kinder. Sie sind keine Kursteilnehmer.
Gewisse Kurse brauchen Personen, welche spezielle Aufgaben übernehmen können. Dies ist im Kursbeschrieb ersichtlich (z.B. wenn mit einem Fahrrad an den Kursort gefahren wird, oder wenn die Person schwimmen können muss)
Versicherung: Grundsätzlich übernehmen Begleitpersonen eine Aufsichtsfunktion. Sie handeln dabei im Auftrag des Ferienpasses. Der Ferienpass ist über die Haftpflichtversicherung der Einwohnergemeinde abgesichert, welche auch Hilfspersonen einschliesst. Voraussetzung ist, dass die Aufsichtspflicht sorgfältig wahrgenommen wird.